2.3.1. Einkommen Der Kläger war als […] bei der G. angestellt und wurde Ende August 2020 frühpensioniert (Klage, Rz. 16, act. 72). Die Vorinstanz berücksichtigte beim Einkommen des Klägers die Überbrückungs- und Altersrente von Fr. 4'774.50, das Einkommen als […] (inkl. Sitzungs- und Taggelder sowie Pauschalspesen) von Fr. 1'240.70 und die Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen von Fr. 2'947.90. Daraus resultiert ein monatliches Einkommen von insgesamt Fr. 8'963.10 (vorinstanzliches Urteil, E. 4.5.1).