2.1. Berechnung des Lebensstandards während der Ehe Die Vorinstanz ist bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts methodisch nicht korrekt vorgegangen. Nach dem Gesagten ist in einem ersten Schritt zu ermitteln, welcher Überschuss den Ehegatten während des gemeinsamen Zusammenlebens nach Deckung ihres gemeinsamen Existenzminimums zur Verfügung stand. Der Überschussanteil während der Ehe bildet die Obergrenze, die einem Ehegatten bei der Berechnung des gebührenden Unterhalts als Freibetrag zugewiesen werden kann.