- Nettoeinkommen der Gesuchstellerin (Lohn inkl. Schichtzulage und 13. Monatslohn sowie Einkommen aus Parkplatzvermietung): CHF 4'897.00. 3. Ziffer 6.2 des Entscheids des Bezirksgerichts Zurzach, Präsidium des Familiengerichts, vom 20. Januar 2021 (OF.2018.28) sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchstellerin innert 90 Tagen ab Rechtskraft des Scheidungsurteils eine güterrechtliche Ausgleichszahlung von CHF 176'638.55 zu bezahlen.