9. Sofern eine Partei mehr oder anderes beantragt, werden die entsprechenden Anträge abgewiesen. 10. Die Gerichtskosten von insgesamt CHF 4'385.00 werden den Parteien je zur Hälfte mit CHF 2'192.50 auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss des Gesuchstellers von CHF 1'500.00 und den Vorschüssen der Gesuchstellerin von total CHF 2'700.00 verrechnet, so dass der Gesuchsteller dem Gericht CHF 185.00 nachzuzahlen und der Gesuchstellerin zudem CHF 507.50 direkt zu ersetzen hat. 11. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.