6.3 Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, innert 30 Tagen nach Vorlage der definitiven Steuerveranlagung für das Jahr 2018 durch den Gesuchsteller diesem die Hälfte der Steuern für das erste Halbjahr 2018 (somit einen Viertel der Gesamtsteuern 2018) zu bezahlen. 7. 7.1. Die Liegenschaft LIG E. / aaa wird der Gesuchstellerin zu Alleineigentum zugewiesen. 7.2. Das Grundbuchamt Baden wird nach Vorlage einer Schuldentlassungserklärung der hypothezierenden Bank zugunsten des Gesuchstellers angewiesen, die im Gesamteigentum zufolge einfacher Gesellschaft stehende Liegenschaft der Parteien LIG E. / aaa