4. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziff. 2 hiervor basieren auf 100.6 Punkten des Landesindexes der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik (Stand März 2021; Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Sie werden jährlich auf den 1. Januar, erstmals auf den 1. Januar 2022, gemäss dem Indexstand per November des Vorjahres nach folgender Formel der Teuerung angepasst: Neue Unterhaltsbeiträge = ursprüngliche Unterhaltsbeiträge x neuer Index vom Nov. des Vorjahres 100.6