Sie müssen es aber nicht. 2017 Zivilrecht 296 Unterbleiben entsprechende Begehren der Eheleute im Scheidungsverfahren, kann und muss der Scheidungsrichter im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung die Liquidation der Ehegattengesellschaft rechnerisch vornehmen (Genna, a.a.O., S. 54 und 152 sowie – zur rechnerischen Liquidation als solcher und der Notwendigkeit, einen umstrittenen Verkehrswert mittels Gutachten zu ermitteln – S. 56 ff.). Die Eheleute bleiben dann – vorbehältlich eigener Liquidationshandlungen – über die Scheidung hinaus