rin, dass das Verfahren aufgrund des abgeschlossenen gerichtlichen Vergleiches abgeschrieben wird"] abzuschreiben (vgl. die Eingabe 3. März 2015). Auch wenn Art. 208 Abs. 1 ZPO den Regelfall, nämlich den unter Mitwirkung der Schlichtungsbehörde zustande gekommenen Vergleich im Visier hat, kann die Schlichtungsbehörde 2015 Zivilprozessrecht 315