Parteien und Vorinstanz sind demnach je nach eingenommenem Standpunkt einmal vom Streitwert von Fr. 1'200'371.86, das andere Mal vom Streitwert von Fr. 8'337.00 ausgegangen, was nicht angeht. Der Streitwert ist vielmehr in einem Prozess für alle seine Funktionen nach der gleichen Methode, mit den gleichen Grundlagen und damit auch mit dem gleichen Resultat zu berechnen, sodass es in einem Prozess grundsätzlich nur einen Streitwert geben kann (Rickli, Der Streitwert im schweizerischen Zivilprozessrecht, Diss. 2014, N. 225). 4.3.