2.2. Mit Entscheid des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 15. Juli 2025 wurde wie folgt erkannt: " 1. 1.1 Es wird festgestellt, dass von den Gesuchstellern betreffend die obgenannte Erbschaft am 06.06.2025 (Postaufgabe) eine Ausschlagungserklärung abgegeben worden ist. 1.2 Das Gesuch um Eröffnung des Konkurses über den Nachlass des Verstorbenen wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 600.00 wird den Gesuchstellern auferlegt und mit ihren Kostenvorschüssen von je Fr. 300.00 verrechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." -3-