2. 2.1. Der Gesuchsteller führt aus, dass er durch eine falsche, irrtümliche Information der Gemeinde R._____ die Ausschlagung des Erbes seines Bruders B._____ "beauftragt" habe, und er diese sofort rückgängig machen wolle. Sein Bruder besitze nicht Schulden, sondern Guthaben. Die AKB R._____ habe ihn darüber informiert, weswegen er den angefochtenen Entscheid "rückgängig" machen wolle.