3. Gegen den ihm am 25. Juli 2025 zugestellten Entscheid vom 24. Juli 2025 reichte der Gesuchsteller am 29. Juli 2025 (Postaufgabe) beim Obergericht des Kantons Aargau ein Rechtsmittel ein und beantragte sinngemäss die Aufhebung des Entscheids. Das Obergericht zieht in Erwägung: