Daraufhin verlangte die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 26. Juli 2024 wiedererwägungsweise die Streichung des im Inventar unter dem Titel "Vorempfänge" aufgeführten Betrags von Fr. 50'000.00 zugunsten von D._____ und stattdessen die Aufnahme eines Gesamtbetrags von Fr. 759'478.40 als Schenkungen zu deren Gunsten bzw. eventualiter die Aufnahme von Beträgen von Fr. 365'000.00 und Fr. 394'478.40 zugunsten von deren Kindern, dem Beschwerdeführer und seiner Schwester E.__