Eventualiter sei in Wiedererwägung der Verfügung vom 10. Juli 2024 der Gemeinderat ergänzend anzuweisen, die Zahlung im Betrag von CHF 50'000.00 zugunsten von Frau D._____ unter 'Vorempfänge' im öffentlichen Inventar zu streichen und stattdessen die Beträge von CHF 394'478.40 zugunsten von Frau E._____ und CHF 365'000.00 zugunsten von Herrn A._____ im öffentlichen Inventar unter 'Schenkungen' aufzunehmen." 1.6. Am 19. August 2024 erging folgende Verfügung der Gerichtspräsidentin: