1.2. Mit Verfügung vom 24. Mai 2022 beauftragte die Gerichtspräsidentin den Gemeinderat von R._____ mit der Aufnahme eines öffentlichen Inventars. Es erfolgten Rechnungsrufe am tt.mm.2022 (mit falscher Angabe der Eingabestelle Gemeinderat Q._____) und am tt.mm.2022 (mit Angabe der korrekten Eingabestelle Gemeinderat R._____ und unter Neuansetzung der Eingabefrist) unter Hinweis darauf, dass bei Nichtanmeldung die in Art. 590 ZGB erwähnten Folgen einträten.