" 1. Es sei festzustellen, dass der Beschwerdeführer das Erbe seiner Mutter, B._____, gest. tt.mm. 2023, innert der gesetzlichen Ausschlagungsfrist ausgeschlagen hat. -3- 2. Die am Datum J. abgegebene Ausschlagungserklärung des Beschwerdeführers als Erbe sei mit dem Hinweis zu protokollieren, dass sie innert gesetzlich erstreckter Frist erfolgt sei. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." Das Obergericht zieht in Erwägung: