Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die am tt.mm. 2023 verstorbene Erblasserin, B._____, hinterlässt als Erben ihre drei Nachkommen, C._____, A._____ (Beschwerdeführer) und D._____. 1.2. Mit Eingaben vom […] bzw. […] erklärten D._____ und C._____ die Ausschlagung der Erbschaft. Mit undatierter, am Datum J. der Schweizerischen Post übergebener Eingabe erklärte auch der Beschwerdeführer die Ausschlagung der Erbschaft. 2. Mit Entscheid vom 17. April 2024 verfügte das Präsidium des Bezirksgerichts Zofingen: