3. 3.1. Im angefochtenen Entscheid eröffnete der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen nach Protokollierung der Ausschlagung der Erbschaft durch die Beschwerdeführerinnen die konkursamtliche Liquidation über den Nachlass i.S.v. Art. 573 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 193 Abs. 1 SchKG (vgl. Dispositiv Ziffer 3 des vorinstanzlichen Entscheids). Mit ihrer Beschwerde beantragen die Beschwerdeführerinnen, der über den Nachlass von C._____ am 29. Februar 2024, 10.00 Uhr, eröffnete Konkurs sei zu widerrufen. -7-