5. Die Entscheidgebühr für die Protokollierung der Ausschlagung von Fr. 300.00 und die Kosten des Erbenverzeichnisses von Fr. 35.00, zusammen Fr. 335.00, werden den ausschlagenden Erbinnen anteilsmässig mit je Fr. 167.50 auferlegt. 6. Die Entscheidgebühr für die Eröffnung der konkursamtlichen Liquidation von Fr. 200.00 wird dem Nachlass auferlegt." 3. 3.1. Gegen den ihnen am 1. bzw. 4. März 2024 zugestellten Entscheid vom 29. Februar 2024 erhoben die Beschwerdeführerinnen 1 und 2 am 11. März 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: -3-