Bei einer Verhandlung im Februar 2013 habe sie dem Gerichtspräsidenten Bremgarten eine Bestätigung abgegeben. Die Ignoranz dieser Vorladung habe sie mit hohen Reisekosten begründet. Aus der Vorladung gehe aber klar hervor, dass ihr das Gericht in Makati auch die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme eröffnet habe (Beschwerde S. 4). Eine Berufung auf nicht ordnungsgemässe Zustellung sei damit rechtsmissbräuchlich (Berufung S. 4 f.). Er verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Aktennotiz zu SF.2013.106 vom 21. November