4.2. Mit Beschwerde bringt der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, B._____ sei zum Zeitpunkt der katholischen Eheschliessung in einer Kirche in Naga City noch mit einem anderen Mann verheiratet gewesen. Die Gesetze der katholischen Kirche liessen keine rückwirkende Heilung der Rechtsgültigkeit nach Beseitigung des Ehehindernisses zu. Zuvor müsse eine zivile Anerkennung [der Ungültigkeit der vorbestehenden Ehe] erfolgen. Das Migrationsamt habe nach Vorlage des Urteils der Eheungültigkeit der ersten Ehe von B._____ bestätigt, "keinen weiteren Aufwand zu betreiben". Dies sei begründet worden mit der deutschen Staatsangehörigkeit des Beschwerdeführers.