2. 2.1. Mit Schreiben vom 4. September 2023 teilte das DVI, Abteilung Register und Personenstand, den Eheleuten C._____ mit, dass sie zur Beurkundung der Scheidung im schweizerischen Personenstandsregister ihre Eintragungsverfügung vom 29. Oktober 2013 widerrufen müsse und das Personenstandsregister berichtigt werde (act. 67 f.). 2.2. Mit Eingabe vom 30. September 2023 (Postaufgabe) beantragte der Beschwerdeführer (act. 83): -3- " Der Widerruf der Eintragungsverfügung vom 28. Februar 2013 sei zu sistieren.