2.5. Die Verfügung vom 6. Dezember 2023 wurde per A-Post Plus spediert und gemäss Sendungsverfolgung der Post der Beschwerdeführerin am 7. Dezember 2023 in den Briefkasten gelegt. Demgemäss hat die Verfügung am 7. Dezember 2023 als zugestellt zu gelten (E. 2.4 vorstehend). Dass die Beschwerdeführerin die fragliche Verfügung später erhalten hat, wird von ihr nicht behauptet.