Im Unterschied zu den eingeschriebenen Briefpostsendungen wird ihr Empfang aber nicht durch den Empfänger quittiert. Die Zustellung wird vielmehr elektronisch erfasst, wenn die Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers gelegt wird. Auf diese Weise ist es möglich, mit Hilfe des von der Post zur Verfügung gestellten elektronischen Suchsystems "Track & Trace" die Sendung bis zum Machtbzw. Verfügungsbereich des Empfängers zu verfolgen (BGE 142 III 599 -5-