2. 2.1. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (Abteilung Register und Personenstand) brachte in seiner Eingabe vom 16. Februar 2024 vor, dass sich die Eintretensfrage der rechtzeitigen Beschwerdeerhebung stelle, da die Verfügung vom 6. Dezember 2023 gleichentags versandt und der Beschwerdeführerin nachweislich am 7. Dezember 2023 zugestellt worden sei. -4- Die Beschwerdeführerin hat sich zur Frage der rechtzeitigen Beschwerdeerhebung nicht vernehmen lassen.