2. 2.1. Die Beschwerdeführerin erhob mit Eingabe vom 22. Januar 2024, welche sie am 23. Januar 2024 persönlich dem Obergericht des Kantons Aargau überbrachte, Beschwerde und beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 6. Dezember 2023. 2.2. Die Beschwerdeführerin bezahlte den von ihr mit Verfügung der Instruktionsrichterin der 3. Zivilkammer vom 24. Januar 2024 verlangten Kostenvorschuss von Fr. 1'000.00 fristgerecht am 1. Februar 2024.