4.2. 4.2.1. Gestützt auf den Antrag des Beschwerdeführers und die superprovisorische Verfügung vom 14. Juli 2022 des Bezirksgerichts Q._____, welche im Rahmen des hängigen Eheschutzverfahrens zwischen den Parteien (act. 7 ff. Akten DVI) erging, verfügte das DVI, Abteilung Register und Personenstand (nachfolgend: DVI) am 20. Juli 2022 (act. 15 f. Akten DVI) in Anwendung von Art. 46 Abs. 1 lit. a und c ZStV die Sperrung der Personendaten von C._____, Sohn des Beschwerdeführers und der Beschwerdegegnerin.