3.3. Die Beschwerdegegnerin brachte in ihrer Stellungnahme zum Wesentlichen vor, ihr Sohn werde nicht vom Beschwerdeführer unterstützt und der Beschwerdeführer sei auch nicht in der Lage, für ihn zu sorgen. Deshalb mache sie dies im vollen Umfang. Aufgrund der fehlenden Dokumente erhalte sie nicht alles, was ihr vom Gericht zugewiesen worden sei. Sie wisse jeweils nicht, was sie antworten solle, wenn sie von der Polizei oder Sozialdiensten nach den Dokumenten ihres Sohnes gefragt werde.