6. Die Gerichtskosten geht auf meine Frau, B._____, […], V._____, weil sie die Probleme seit 07.07.2022 verursacht hat." Weiter beantragte der Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege. 3.2. Mit Eingabe vom 10. Februar 2025 reichte die Beschwerdegegnerin eine Stellungnahme ein. 3.3. Mit Eingabe vom 11. Februar 2025 reichte das DVI, Abteilung Register und Personenstand, die Vernehmlassung ein und hielt an der Verfügung vom 4. Dezember 2024 fest. -5- Das Obergericht zieht in Erwägung: