4. Das Gericht vom 17.10.2022 hat entschieden, dass meine Frau mit dem Reisepass mit dem Jahresvisum und der originalen Geburtsurkunde mir zustellen muss. Dieser Gerichtsentscheid ging parallel vom Eheschutz vom 14.07.2022. Es war nicht familienrechtliche Sache, sondern eine strafrechtliche Sache. Dies hat nichts mit dem Entscheid vom 28.02.2022 und vom 09.04.2023 zu tun und es gab keine handfesten Beweise für die Begründung in diesen 2 Entscheide, warum man die Sperre aufheben sollte. 5. Meine Frau darf nicht ohne meine Zustimmung ein Visum für meinen Sohn mehr beantragen.