14. Das mit Verfügung vom 5. Dezember 2022 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme verfügte Ausreiseverbot für den Sohn C._____ geboren am tt.mm.jjjj, in Begleitung seiner Mutter, B._____, geboren am tt.mm.jjjj, unter Androhung der Ungehorsamsstrafe (Art. 292 StGB) wird aufgehoben und die Erfassung in den entsprechenden Informationssystemen (SIS, RIPOL) wird gelöscht.