2. Die Gewährung des rechtlichen Gehörs erfolgt im Rahmen des Eheschutzverfahrens gemäss Verfügung vom 14. Juli 2022 des Bezirksgerichts Q._____ (siehe Verfügungsdispositiv Ziff. 5). 3. Entfallen die Voraussetzungen für die Sperrung, so veranlasst die Aufsichtsbehörde die Aufhebung der Sperrung. 4. Ein gegen diese Verfügung eingelegtes Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung. 5. Die Verfügung ergeht gebührenfrei." 2. 2.1. Mit Urteil und Verfügung vom 28. Februar 2023 entschied das Bezirksgericht Q._____ unter anderem: " […]