2. Die Kantonspolizei Q._____ wird angewiesen, das Ausreiseverbot für den Sohn C._____, geboren am tt.mm.jjjj, in den entsprechenden Informationssystemen (SIS, RIPOL) zu erfassen. 3. Der Gesuchsgegnerin wird – unter Androhung der Ungehorsamsstrafe Art. 292 StGB im Widerhandlungsfalle – als einstweilige superprovisorische Massnahme bis zum Erlass eines anderslautenden Entscheides mit sofortiger Wirkung verboten, für den Sohn C._____, geboren am tt.mm.jjjj, ohne Zustimmung des Gesuchstellers Ausweispapiere ausstellen zu lassen.