Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. 1.1.1. Am 14. Juli 2022 erliess das Bezirksgericht Q._____ im Rahmen des zwischen den Parteien geführten Eheschutzverfahrens folgende superprovisorische Verfügung: " 1. Der Gesuchsgegnerin [=Beschwerdegegnerin] wird – unter Androhung der Ungehorsamsstrafe gemäss Art. 292 StGB im Widerhandlungsfalle – als einstweilige superprovisorische Massnahme bis zum Erlass eines anderslautenden Entscheides mit sofortiger Wirkung verboten, mit dem Sohn C._____, geboren am tt.mm.jjjj, die Schweiz zu verlassen oder ihn in Begleitung von Drittpersonen aus der Schweiz ausreisen zu lassen.