{"Signatur": "AG_OG_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2025-03-17", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_001_ZBE-2024-10_2025-03-17.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/10766", "Checksum": "27300a42d5f975504445083773c89fc9"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["ZBE.2024.10"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Zivilkammern 17.03.2025 ZBE.2024.10"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Obergericht Zivilkammern 17.03.2025 ZBE.2024.10"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Obergericht Zivilkammern 17.03.2025 ZBE.2024.10"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Zivilkammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Obergericht Zivilkammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Obergericht Zivilkammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Zivilgericht / 3. Zivilkammer Obergericht / Zivilgericht / 3. 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Der Gesuchsgegnerin [=Beschwerdegegnerin] wird – unter Androhung der Ungehorsamsstrafe gemäss Art. 292 StGB im Widerhandlungsfalle – als einstweilige superprovisorische Massnahme bis zum\nErlass eines anderslautenden Entscheides mit sofortiger Wirkung\nverboten, mit dem Sohn C._____, geboren am tt.mm.jjjj, die Schweiz\nzu verlassen oder ihn in Begleitung von Drittpersonen aus der Schweiz\nausreisen zu lassen.\n\n2. Die Kantonspolizei Q._____ wird angewiesen, das Ausreiseverbot\nfür den Sohn C._____, geboren am tt.mm.jjjj, in den entsprechenden\nInformationssystemen (SIS, RIPOL) zu erfassen.\n\n3. Der Gesuchsgegnerin wird – unter Androhung der Ungehorsamsstrafe Art. 292 StGB im Widerhandlungsfalle – als einstweilige superprovisorische Massnahme bis zum Erlass eines anderslautenden Entscheides mit sofortiger Wirkung verboten, für den Sohn C._____,\ngeboren am tt.mm.jjjj, ohne Zustimmung des Gesuchstellers Ausweispapiere ausstellen zu lassen.\n\n4. Der Gesuchsgegnerin wird verpflichtet – unter Androhung der Ungehorsamsstrafe gemäss Art. 292 StGB im Widerhandlungsfalle – als\neinstweilige superprovisorische Massnahme dem Gesuchsteller die\nGeburtsurkunde des Sohnes C._____, geboren am tt.mm.jjjj, umgehend herauszugeben.\n\n5. Die Parteien werden anlässlich der mündlichen Verhandlung zu den\nBegehren Stellung nehmen können. Die Vorladung erfolgt separat.\"\n\n1.1.2.\nDiese superprovisorischen Massnahmen wurden mit Verfügung vom 5. Dezember 2022 vorsorglich bestätigt.\n\n1.2.\nAm 20. Juli 2022 verfügte das Departement Volkswirtschaft und Inneres\n(DVI), Abteilung Register und Personenstand gestützt auf einen Antrag des\nBeschwerdeführers und die Verfügung des Bezirksgerichts Q._____ vom\n14. Juli 2022 Folgendes:\n\n\" 1.\nDer Antrag auf Sperrung der Personendaten von C._____, geboren am\ntt.mm.jjjj in R._____, S._____ von T._____, Sohn der\n-3-\n\nB._____ und des A._____, wird als superprovisorische Massnahme gutgeheissen.\n\n2.\nDie Gewährung des rechtlichen Gehörs erfolgt im Rahmen des Eheschutzverfahrens gemäss Verfügung vom 14. Juli 2022 des Bezirksgerichts\nQ._____ (siehe Verfügungsdispositiv Ziff. 5).\n\n3.\nEntfallen die Voraussetzungen für die Sperrung, so veranlasst die Aufsichtsbehörde die Aufhebung der Sperrung.\n\n4.\nEin gegen diese Verfügung eingelegtes Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung.\n\n5.\nDie Verfügung ergeht gebührenfrei.\"\n\n2.\n2.1.\nMit Urteil und Verfügung vom 28. Februar 2023 entschied das Bezirksgericht Q._____ unter anderem:\n\n\" […]\n\n14. Das mit Verfügung vom 5. Dezember 2022 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme verfügte Ausreiseverbot für den Sohn C._____ geboren am tt.mm.jjjj, in Begleitung seiner Mutter, B._____, geboren am\ntt.mm.jjjj, unter Androhung der Ungehorsamsstrafe (Art. 292 StGB)\nwird aufgehoben und die Erfassung in den entsprechenden Informationssystemen (SIS, RIPOL) wird gelöscht.\n\n15. Das mit Verfügung vom 5. Dezember 2022 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme verfügte Verbot, womit B._____, geboren am\ntt.mm.jjjj, unter Androhung der Ungehorsamsstrafe (Art. 292 StGB) für\ndie Dauer des Verfahrens verboten wurde, für den Sohn C._____, geboren am tt.mm.jjjj, ohne Zustimmung des Vaters Ausweispapiere\nausstellen zu lassen, wird aufgehoben.\n\n[…]\"\n\n2.2.\nIm Beschluss und Urteil vom 9. April 2024 hielt das Obergericht des Kantons Q._____ u.a. fest, dass die Dispositivziffern 14 und 15 des Urteils des\nBezirksgerichts Q._____ vom 28. Februar 2023 in Rechtskraft erwachsen\nsind.\n\n2.3.\nAm 4. Dezember 2024 verfügte das DVI, Abteilung Register und Personenstand:\n-4-\n\n\" 1. Die Sperrung der Daten über den Personenstand von C._____, geb.\ntt.mm.jjjj in R._____, von T._____, im schweizerischen Personenstandsregister wird aufgehoben (Art. 46a Abs. 2 ZStV).\n\n2. Es werden keine Gebühren erhoben.\"\n\n3.\n3.1.\nMit Eingabe vom 20. Dezember 2024 erhob der Beschwerdeführer gegen\ndie Verfügung vom 4. Dezember 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau sinngemäss Beschwerde mit folgenden Anträgen:\n\n\" 1. Die Sperre muss aktiv bleiben, bis mein Sohn vor Volljährigkeit selber\nentscheiden kann ob er die U._____ Staatsbürgerschaft will oder nicht\n\n2. Aus den obengenannten Gründen in der Erklärung\n\n3. Meine Frau muss für alle Dokumente für meinen Sohn die Zustimmung\nvon mir beim Zivils Standesamtes in R._____ bekommen\n\n"}