5. Die Parteien haben den Streitwert der Berufung nicht beziffert. Anhand der Vorbringen in der Berufung ergibt sich hier ein Streitwert von Fr. 423'034.00 (Fr. 366'000.00 für Hausrat [Berufung S. 7]; Fr. 25'550.00 [= Fr. 44'000.00 Tesla ./. Fr. 18'450.00] für das Fahrzeug Tesla X [Berufung S. 8, öffentliches Inventar S. 8, Berufungsreplik S. 5]; Fr. 23'484.00 für Bargeld/Gold/Edelmetalle [Berufung S. 8 f.]; Fr. 8'000.00 für Schenkungen [Berufungsreplik S. 4 f.]). Derjenige der Anschlussberufung ist auf Fr. 143'160.00 festzusetzen, womit der Gesamtstreitwert ermessensweise mit Fr. 566'194.00 zu beziffern ist.