Aufnahme aller Wertschriftendepots des Erblassers und seiner Ehefrau [Berufungsbeklagte]; Aufnahme von Bargeld, Gold und Edelmetall, die in die Steuererklärung 2022 noch mit Fr. 23'484.00 enthalten gewesen seien; Aufnahme der auf sämtlichen Liegenschaften in der Schweiz und Spanien liegenden Grundpfandschulden; mutmassliche Schenkungen des Erblassers an die Berufungsbeklagte und weitere Personen) eine Verletzung der Aufnahmepflicht von Amtes wegen (angefochtener Entscheid E. 9.2-9.8).