1.4. Mit Verfügung vom 27. September 2023 des Gerichtspräsidiums wurde die Auflage des öffentlichen Inventars bis am 29. Oktober 2023 angeordnet und darauf hingewiesen, dass während der Auflagefrist begründete und belegte Ergänzungen und Berichtigungen des Inventars beantragt werden könnten. Die Inventarauflage wurde am 29. September 2023 im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert. 1.5. Mit Eingabe vom 25. Oktober 2023 liess die Berufungsklägerin folgende Anträge stellen: " Das bis am 29. Oktober 2023 öffentlich aufgelegte Inventar sei wie folgt zu ergänzen und zu berichtigen: