2. 2.1. Angefochten ist ein Entscheid des Präsidenten des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Brugg betreffend Protokollierung der Ausschlagungserklärung i.S.v. Art. 570 Abs. 3 ZGB, bzw. dessen Widerruf. Dabei handelt es sich um einen Akt der freiwilligen (nichtstreitigen) Gerichtsbarkeit (BGE 114 II 220 E. 1).