" 1. Der am 10. Juli 2023 abgegebene Widerruf der Ausschlagungserklärung vom 20. Dezember 2022 des Gesuchstellers 1, A._____, R._____, wird protokolliert. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 300.00 wird dem Gesuchsteller 1 auferlegt." 3. 3.1. Am 28. Juli 2023 reichte der Gesuchsteller beim Obergericht des Kantons Aargau eine als "Erklärung für Rückzug" betitelte Eingabe ein.