Die Erbbescheinigung ist ein behördliches Dokument, das die darin aufgeführten Personen als Erben des betreffenden Erblassers ausweist. Sie verschafft den ausgewiesenen Personen das provisorische Recht, den Nachlass in Besitz zu nehmen und darüber zu verfügen (Urteil des Bundesgerichts 5D_305/2020 vom 4. Mai 2020 E. 3.2 m.w.H.)