458 Abs. 3 ZGB) habe sie einen gesetzlichen Erbanspruch. Aufgrund der Verschiebung der Schlichtungsverhandlung vom 13. Mai 2023 auf den 7. Juli 2023 sei das Schlichtungsverfahren nach wie vor hängig, weshalb sie noch keine Klage beim Bezirksgericht Lenzburg habe einreichen können (Beschwerde Ziff. II.2. ff.).