1.2. Am 18. Januar 2022 eröffnete die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg die erbrechtlichen Bestimmungen der "Patientenverfügung" vom 24. Oktober 2020 und 10. August 2021 sowie ein "Testament" vom 11. November 2019 (Verfahren SE.2022.12). Sie hielt fest, dass die Erben nach Ablauf der für sie geltenden Ausschlagungsfristen beim Präsidium des Zivilgerichts Lenzburg eine Erbbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB verlangen könnten.