einstweilige Prüfung der Gültigkeit in den Fällen, wo sich an die Ausschlagungserklärung weitere Massnahmen der Behörde anschliessen, so etwa im Falle der konkursamtlichen Liquidation des Nachlasses oder der bereits beantragten Erbscheinausstellung (Urteil des Bundesgerichts 5A_398/2021 E. 2.2 m.w.H.; AGVE 2001 Nr. 3 S. 35).