Am 23. Februar 2023 habe sie ein Schreiben von der Gemeinde Z. mit der Mitteilung, dass die Gemeinde ein Inventar erstellen würde, erhalten. Sie sei aufgefordert worden, eine Vollmacht auszustellen. Dieses Formular habe sie nicht unterschrieben, weil sie mit dem Erbe ihres Bruders nichts zu tun haben wolle. Die Beschwerdeführerin habe am 27. Februar 2023 bei der Gemeinde Z. angerufen, um zu besprechen, wie sie deshalb vorzugehen habe. Es sei ihr empfohlen worden, eine Erbbescheinigung zu beantragen, um einen Überblick über die Geschehnisse im Zusammenhang mit dem Tod des Erblassers zu erhalten. Es sei ihr versichert worden, dass sie im Nachhinein noch die Erbschaft ausschlagen könne.