" 1. Die Ausschlagungserklärung von A. […] wird zufolge vorheriger Annahme der Erbschaft nicht protokolliert. 2. C. […] hat im Sinne der Erwägung 3 schriftlich innert 10 Tagen ab Erhalt dieser Verfügung in einer Stellungnahme darzulegen, ob sie in den vergangenen zwei Jahren Kontakt zu ihrem Bruder hatte, um seine Lebensumstände wusste und wie und wann (Datum) sie von seinem Tod erfahren hat.