1. 1.1. Der am tt.mm.jjjj verstorbene Erblasser, B., hinterlässt als gesetzliche Erben seine beiden Schwestern, A. (Beschwerdeführerin) und C.. 1.2. Mit Gesuch vom 28. Februar 2023 beantragte die Beschwerdeführerin mittels Bestellformular beim Bezirksgericht Rheinfelden eine Erbbescheinigung. 1.3. Am 13. März 2023 stellte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden der Beschwerdeführerin eine Erbbescheinigung aus. 1.4. Mit Eingabe vom 29. März 2023 erklärte die Beschwerdeführerin beim Bezirksgericht Rheinfelden die Ausschlagung der Erbschaft. 2. Mit Entscheid vom 2. Mai 2023 verfügte die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden: