6.3. Überdies hat die Ermittlung von zivilstandsregisterlich ausgewiesenen Nachkommen Vorrang vor einem Erbenruf (AGVE 2019 Nr. 39 S. 246 f.). Der Erblasser war italienischer Staatsangehöriger. Dennoch wurden keine Auskünfte von der Zivilstandsbehörde in Italien eingeholt. Inzwischen lie- - 17 -