6.2. Der Erblasser war italienischer Staatsbürger mit letztem Wohnsitz in der Schweiz. Zu seinem Nachlass gehören u.a. eine sich in R._____ (Italien) befindende Liegenschaft sowie ein Vermögen auf einem Konto einer ebenfalls in R._____ (Italien) ansässigen Bank. Nach erfolgter Testamentseröffnung vom 18. Mai 2021 teilte das Inventuramt der Stadt Aarau der Vorinstanz mit, dass der Erblasser gemäss Aussagen des als Willensvollstrecker eingesetzten Berufungsklägers 1 keine Nachkommen hinterlassen habe und die Eltern des Erblassers vorverstorben seien. Auch habe der Erblasser über keine Geschwister oder Halbgeschwister verfügt.