4. Die Vorinstanz hat im Ungewissen, ob der Erblasser Erben hinterlassen hat oder nicht, oder ob ihr alle Erben bekannt sind, mit Verfügung vom 14. Juni 2021 über den Nachlass des Erblassers einen Erbenruf angeordnet. Dieser wurde am 17. Juni 2021 im Amtsblatt des Kantons Aargau ausgekündigt. Nachdem sich innert mit Erbenruf angesetzter Jahresfrist keine gesetzlichen Erben meldeten, schrieb die Vorinstanz den Erbenruf mit angefochtenem Entscheid als erledigt von der Kontrolle ab (angefochtener Entscheid E. 4.2 f. sowie Dispositiv-Ziff. 1 und 2).